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Kein Verbot von Familiennachzug für vorläufig Aufgenommene

Die fünf ausserparlamentarischen Kommissionen für Familien-, Kinder- und Jugend-, Migrations-, Frauen- und Rassismusfragen raten in einem gemeinsamen Brief an den Ständerat von einem Verbot des Familiennachzugs bei vorläufig Aufgenommenen ab. Die Verweigerung der Familienzusammenführung von Kriegsvertriebenen, die nicht in ihr Heimatland zurückkehren können, beurteilen sie als verfassungs-, völkerrechts- und kinderrechtswidrig.

Studie: Kinder und Jugendliche in der Nothilfe im Asylbereich

Die Lebensumstände in der Nothilfe im Asylbereich gefährden die Gesundheit und die Entwicklung von den betroffenen Kindern und Jugendlichen. Besonders besorgniserregend ist ihr schlechter psychischer Zustand. Es besteht ein dringender Handlungsbedarf, insbesondere in den folgenden Bereichen: Psychische und physische Gesundheit, Unterbringung, Beschulung und soziale Teilhabe.
Siehe auch das dazugehörige Rechtsgutachten «Das Nothilferegime und die Rechte des Kindes».

Rechtsgutachten: Das Nothilferegime und die Rechte des Kindes

Die Lebensbedingungen von Kindern und Jugendlichen in der Nothilfe im Asylbereich sind weder mit der Schweizerischen Bundesverfassung noch mit internationalen Übereinkommen vereinbar. Die körperliche, geistige und soziale Entwicklung und die Gesundheit der Betroffenen werden zu wenig geschützt. Ein juristischer Paradigmenwechsel ist angezeigt.
Siehe auch die dazugehörige Studie «Kinder in der Nothilfe im Asylbereich».

Stellungnahme zur Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes: Gleiche Rechte auch beim Familiennachzug

Vorläufig aufgenommene Personen sollen künftig bereits nach einer Wartefrist von zwei Jahren ein Gesuch um Familiennachzug stellen können. Der Eidgenössische Migrationskommission EKM geht dies zu wenig weit: Bei der Familienzusammenführung müssen die Kinderrechte stärker berücksichtigt werden und vorläufig aufgenommenen Personen sollen die gleichen Rechte haben, wie anerkannte Flüchtlinge – auch beim Familiennachzug.

Studie: Ordentlich einbürgern in der Schweiz

Die ordentliche Einbürgerung ist selektiver geworden: Der Anteil von Hochqualifizierten und gut situierten Personen ist markant angestiegen und die Zahl wenig qualifizierter und schlecht situierter Personen ist deutlich zurückgegangen. Die Selektivität ist einerseits eine Folge der restriktiveren gesetzlichen Vorgaben. Andererseits ist sie eine Konsequenz der Handlungsspielräume, die das Bürgerrechtsgesetz des Bundes den Kantonen zugesteht.

EKM Jahresbericht 2023

Der Jahresbericht 2023 ermöglicht einen Überblick über die Themen und Aktivitäten der Eidgenössischen Migrationskommission EKM vom letzten Jahr. Das Präsidium, die Kommission und die Geschäftsstelle der EKM befassten sich in Plenarsitzungen, Expertengremien und an Veranstaltungen mit den vielfältigen Themen «Schutz für Personen auf der Flucht», «Soziale Sicherheit in der Migrationsgesellschaft Schweiz», «Bürgerrechte», «Diversität in der Migrationsgesellschaft Schweiz», «Integrationsförderung», «Migration und Bildung», «Kinder und Migration» und «Migration an der Schnittstelle von Innen- und Aussenpolitik».

Empfehlungen des UN-Kinderrechtsausschuss an die Schweiz

Die EKM nimmt Stellung zu den Empfehlungen des UN-Kinderrechtsausschuss an die Schweiz. Sie zeigt sich besorgt darüber, dass Kinder im Migrationskontext nicht als selbstständige Rechtssubjekte betrachtet werden. So wird etwa der Grundsatz des «best interest of the child» in Verwaltungs- und Gerichtsverfahren nicht konsequent angewendet. Geflüchtete und zugewanderte Kinder leben zudem oftmals in Strukturen, die sich nachteilig auf ihre Entwicklung auswirken. Ausserdem fehlen einheitliche Informationen über die Umsetzung der nationalen Gesetze. Diese wären aus Sicht der EKM jedoch wichtig, um die Situation der Kinder einschätzen und adäquate Massnahmen ergreifen zu können.

Verordnung über die Förderung der ausserschulischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen KJFV: Stärkung der Kinderrechte

Mit der Änderung der KJFV strebt der Bundesrat die fachliche Weiterentwicklung und Vernetzung von Akteurinnen und Akteuren im Bereich der Kinderrechte an und sieht ein Angebot zur fachlichen Begleitung der Kantone vor.
Aus Sicht der Eidgenössischen Migrationskommission EKM ist die Änderung der KJFV nicht geeignet, um die Kinderrechte in der Schweiz nachhaltig zu stärken. Sie ist deshalb der Ansicht, dass die Vorlage grundlegend überarbeitet werden muss. Für eine nachhaltige Stärkung braucht es Massnahmen auf Gesetzes- wie auch auf Verordnungsstufe.

Neue Änderungsvorschläge im Ausländer- und Integrationsgesetz AIG

Die Eidgenössische Migrationskommission EKM hat die Gelegenheit genutzt, zu einem Strauss von Änderungsvorschlägen im AIG Stellung zu nehmen.
Sie begrüsst den Abbau von Hürden beim Wechsel von einer unselbstständigen in eine selbstständige Erwerbstätigkeit. Vorbehalte hat sie hingegen gegenüber einer neuen Anwesenheitspflicht für abgewiesene Asylsuchende in ihnen zugewiesenen Unterkünften. Kritisch äussert sie sich auch gegenüber der Ausweitung der Zugriffsrechte auf die Daten des Zentralen Migrationsinformationssystem ZEMIS und des Informationssystems für die Rückkehr (eRetour).

EKM Jahreskonferenz 2024

Am Dienstag 26. März 2024 fand die EKM Jahreskonferenz zum Thema «Bewegte Kindheiten – Gefährdung und Ermächtigung von Kindern und Jugendlichen in der Migrationsgesellschaft Schweiz» im Casino Bern (Casinoplatz 1) statt.
Die Dokumentationen der Konferenz inklusive Präsentationen, Video und Bilder sind nun verfügbar.

Die Förderprogramme der Eidgenössischen Migrationskommission EKM sind neu lanciert

Frist für die Einreichung von Projekten im Programm «Citoyenneté – mitreden, mitgestalten, mitentscheiden»: 1. Juni 2024.
Frist für die Einreichung von Projekten im Programm «Neues Wir – Kultur, Migration, Teilhabe»:
1. September 2024.
Die EKM freut sich auf neue, innovative Projekte.

Jugendliche ohne geregelten Aufenthalt brauchen einen besseren Zugang zur beruflichen Grundbildung: Stellungnahme der EKM

Sans-Papiers-Jugendliche und Jugendliche in der Nothilfe sind auf dem Weg zu einer beruflichen Grundbildung mit schier unüberwindbaren Hürden konfrontiert. Die Eidgenössische Migrationskommission EKM nimmt Stellung zum Entwurf zur Änderung von Art. 30a der Verordnung über Zuwanderung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit VZAE, die hier Verbesserungen erreichen will. Diese gehen aus Sicht der EKM in die richtige Richtung, sind ihrer Ansicht nach aber zu zaghaft, als dass sie genügend Wirkung erzielen könnten.

Werkstatt «Citoyenneté» und Evaluationsergebnisse

Das Programm «Citoyenneté – mitreden, mitgestalten, mitentscheiden» und seine Instrumente – Projekte, Partnerschaften und Citoyenneté-Werkstätten – sind ein Erfolg: Dies zeigt die externe Evaluation durch das Beratungsbüro Interface. Seit dem Programmstart 2009 wurden 170 Projekte und fünf Partnerschaften unterstützt. Diese ermöglichen ein vielfältiges Engagement in der Migrationsgesellschaft Schweiz und machen Zuschauende zu Beteiligten.
Am 31. Mai 2023 traf sich die EKM Geschäftsstelle mit den Projektträgerschaften, um die Ergebnisse dieser Evaluation zu diskutieren und das Programm weiterzuentwickeln.

EKM-Empfehlungen «Schutz für Personen auf der Flucht»

Die Eidgenössische Migrationskommission EKM schlägt vor, einen neuen, komplementären Schutzstatus einzuführen. Dieser böte Personen Schutz, die keine gezielte individuelle Verfolgung nachweisen können. Weiter empfiehlt die EKM, sichere Zugangswege zu gewährleisten, die Integration gleich nach der Ankunft der Flüchtenden zu fördern, die Rolle der Zivilgesellschaft besser zu nutzen sowie innen- und aussenpolitische Anliegen in Migrationsfragen kohärent zu verbinden.

Mehr Rechtsgleichheit für Opfer häuslicher Gewalt – Stellungnahme der EKM

Werden Angehörige aus Drittstaaten Opfer häuslicher Gewalt, droht ihnen bei der Auflösung ihrer Ehe oder Familiengemeinschaft der Verlust ihres Aufenthaltsrechts. Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates SPK-N will die Härtefallregelung im Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) präzisieren und erweitern und sorgt so für mehr Rechtsgleichheit und einen verbesserten Opferschutz. Die EKM begrüsst diese Initiative.

terra cognita 39: Soziale Sicherheit in der Migrationsgesellschaft Schweiz

In der Schweiz gibt es ein Sicherheitsnetz, das vor Armut schützt. Bestimmte Bevölkerungsgruppen mit Migrationsbezug sind jedoch besonderen Armutsrisiken ausgesetzt. Zudem müssen Menschen ohne Schweizer Pass bei einem Sozialhilfebezug mit ausländerrechtlichen Konsequenzen rechnen. Die aktuelle Ausgabe des EKM-Magazins terra cognita diskutiert Herausforderungen und Lösungsansätze auf dem Weg zu mehr sozialer Sicherheit für alle.

Empfehlungen zur obligatorischen Bildung von geflüchteten Kindern und Jugendlichen

Die EKM betrachtet die Bildung und die damit zusammenhängende gesundheitliche Versorgung der geflüchteten Kinder und Jugendlichen aus der Ukraine als eine besonders sensible Aufgabe. Sie soll darum gemeinsam von Bund, Kantonen und Pädagogischen Hochschulen getragen werden und sich in allen Umsetzungsschritten am Erhalt des Kindeswohls orientieren.

Publikationen

Jahresbericht 2023

Migration im Fokus

Jahresberichte der EKM

terra cognita 39: Soziale Sicherheit in der Migrationsgesellschaft Schweiz

terra cognita

Schweizer Zeitschrift zu Integration und Migration

Ordentlich einbürgern in der Schweiz

Berichte und Studien

zu diversen migrationsrelevanten Themen

Schutz für Personen auf der Flucht

Empfehlungen

zu diversen migrationsrelevanten Themen

Medienmitteilungen

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Informationen Ukraine / Schutzstatus S

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